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WEG-Verwaltung

persönlich und kompetent, zuverlässig und transparent

Für Wohnungseigentümergemeinschaften übernehmen wir die professionelle Verwaltung in allen Belangen des gemeinschaftlichen Eigentums.

 

Im Rahmen der WEG-Verwaltung erbringen wir unter anderem folgende Dienstleistungen:

- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im    

  Vertragszeitraum sowie Einzelabrechnung je Sonder- / Teileigentum

 

- Aufstellung eines Vermögensstatuses mit Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten

  ggü. Eigentümern und Dritten sowie der Kontostände

 

- Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erstellen

 

- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/ 

  Einnahmenart, in der Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen

- Einladung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung mit den  

  notwendigen Vor- und Nachbereitungsaufgaben

- Abschluss und Kündigung objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen und sonstiger  

  Verträge in erforderlichem Umfang.

- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und 

   Veranlassung von Zahlungen

- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse

 

- Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen

- Mahnung, ggf. Einleitung von weiteren Schritten bei Zahlungsrückständen

 

- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches. Melden der Gesamtheizkosten an das

  von den Eigentümern beauftragte Serviceunternehmen. Einbuchen der von diesem Unternehmen

  errechneten Einzelkosten je Sonder-/ Teileigentum in die Einzeljahresabrechnung

- Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zur erkennen, technische Überprüfung des

  Gemeinschaftseigentums durch einmal jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischen-  

  prüfungen und Ortsterminen

- Veranlassen nach § 27 Abs. 1 Ziff. 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie Rohrbruch-,

  Brand- und Sturmschäden

- Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

- Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen. Abmahnungen

  des Leistungsrückständigen und Information durch Kopie an den Beirat.

... und vieles mehr!

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